Die Eingetragene Lebenspartnerschaft


Zuletzt aktualisiert am 30. Mai 2021 von Hochzeit.com

Lesbisches BrautpaarMit der Möglichkeit, eine Eingetragene Lebenspartnerschaft zu gründen, können erstmals auch gleichgeschlechtliche Paare ihr Zusammenleben staatlich registrieren lassen. Durch die offiziell wirksame Eintragung einer Lebenspartnerschaft ist ein homosexuelles Paar nicht nur rechtlich abgesichert, sondern genießt mittlerweile auch weitestgehend dieselben Rechte wie heterosexuelle Ehegatten.

  1. Rechtliche Absicherung für gleichgeschlechtliche Paare
  2. Gemeinsamkeiten und Unterschiede zur Ehe
  3. Ablauf der Begründung einer Lebenspartnerschaft
  4. Die Gestaltung des Hochzeitstages
  5. Die Kosten für die Begründung einer Lebenspartnerschaft

Rechtliche Absicherung für gleichgeschlechtliche Paare

Seit dem 1. August 2001 ermöglicht das Deutsche Gesetz die Begründung einer sogenannten Lebenspartnerschaft. Das heißt, dass unverheiratete, volljährige und nicht miteinander verwandte Partner gleichen Geschlechts eine Eingetragene Lebenspartnerschaft begründen dürfen. Während eine Lebenspartnerschaft in Deutschland nur homosexuellen Paaren gestattet ist, können in anderen Ländern – wie zum Beispiel in Frankreich – auch Paare unterschiedlichen Geschlechts statt einer Ehe eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen.

Mit der Eintragung einer Lebenspartnerschaft bietet Deutschland gleichgeschlechtlichen Partnern erstmals eine rechtlich wirksame Alternative zur ihnen verwehrten Ehe. Die fortschreitende Gleichstellung mit heterosexuellen Paaren ist unter anderem beim Besuchsrecht in Krankenhäusern oder auch Aufenthaltsrecht bei nicht-deutschen Partnern von Bedeutung.

Gemeinsamkeiten und Unterschiede zur Ehe

Lebenspartnerschaften als Ehe-Form für gleichgeschlechtliche Paare

Seit 2001 wurde die Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehen schrittweise vorangetrieben. So können gleichgeschlechtliche Paare ebenso wie Ehegatten zwischen getrennter Namensführung und einem gemeinsamen Namen wählen. Diese Namensänderung ist auch nachträglich möglich und von keiner Frist eingeschränkt.

Zudem kann ein notariell beglaubigter Lebenspartnerschaftsvertrag, ebenso wie ein Ehevertrag, die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Partnerschaft regeln. Mittlerweile sind eingetragene Lebenspartner auch in diesen Gesetzen mit heterosexuellen Ehegatten gleichgesetzt:

  • gesetzliche Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung (auch Witwenrente)
  • Güterstand der Zugewinngemeinschaft (sofern nichts anderes vereinbart)
  • Unterhaltsrecht (im Falle einer Trennung)
  • Befangenheitsvorschriften und Zeugnisverweigerungsrechte
  • Bundesbeamtenrecht (z. B. Familienzuschlag und Hinterbliebenenpension)
  • seit 2013: vollständige steuerrechtliche Gleichstellung (auch bei Ehegattensplitting und Steuerklassen)

Eine vollkommene Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften und heterosexuellen Ehen ist allerdings noch nicht erreicht. Eine gemeinschaftliche Adoption nichtleiblicher Kinder ist in einer Lebenspartnerschaft nach wie vor nicht erlaubt. Eine Ausnahme ist lediglich die Stiefkindadoption, bei der ein Lebenspartner das leibliche Kind des anderen Partners adoptiert.

  • Tipp: Seit 2013 ist die sukzessive Zweitadoption eines bereits von einem Lebenspartner adoptierten Kindes möglich.

Die Eingetragene Lebenspartnerschaft als rechtliche Absicherung für homosexuelle PärchenAblauf der Begründung einer Lebenspartnerschaft

  1. Anmeldung: Persönlich beim zuständigen Standesamt, mündliche o. schriftliche Antragstellung zur standesamtlichen Mitwirkung zur Begründung der Lebenspartnerschaft.
  2. Prüfung: Voraussetzungen für die Begründung einer Lebenspartnerschaft werden durch das Standesamt geprüft, bei Nicht-Vorliegen der Bedingungen wird die Mitwirkung abgelehnt.
  3. Termin der Eintragung: Nach Bestätigung der Mitwirkung des Standesamtes kann innerhalb von sechs Monaten ein Termin zur Eintragung (bei einem Standesamt nach Wahl) vereinbart werden.
  4. Eintragung: Standesbeamte fragt beide Partner, ob sie die Lebenspartnerschaft begründen wollen, und nimmt deren Erklärungen in einer Niederschrift auf, anschließend Erhalt einer Urkunde als Nachweis.

Die Gestaltung des Hochzeitstages

Die Eintragung der Lebenspartnerschaft kann je nach Wunsch ebenso traditionell oder persönlich gestaltet werden, wie jede andere standesamtliche Trauung eines heterosexuellen Paares. So können Braut und Braut bzw. Bräutigam und Bräutigam zum Beispiel bereits für das Standesamt eigene Musik auswählen und der Eintragung so eine individuelle Note geben.

Hoochzeit am Strand

Wer auch als homosexuelles Paar nicht auf die feierlichen Rituale einer Zeremonie verzichten möchte, kann zusätzlich zum Standesamt auch eine freie Trauung vollziehen. Den individuellen Wünschen und Ideen sind dabei keinerlei Grenzen gesetzt. Durch die vorherige Absprache, welche Rituale und Bräuche enthalten sein sollen, wird die Zeremonie für jedes Paar garantiert etwas ganz besonderes.

Neben dem Termin auf dem Standesamt und einer freien Trauung unterscheidet sich auch die darauf folgende private Hochzeitsfeier nicht von anderen Eheschließungen. Romantische Gesten, wie das gemeinsame Zersägen eines Holzblockes und das Anschneiden der Torte, sind also ebenso möglich, wie typische Hochzeitsspiele, die von Freunden organisiert werden.

Die Kosten für die Begründung einer Lebenspartnerschaft

Um die Lebenspartnerschaft anzumelden, werden 40,00 – 70,00 € benötigt. Für Begründungen, die auch ausländisches Recht berücksichtigen müssen, belaufen sich die Kosten auf mindestens 70,00 € (ein nicht-deutscher Partner) und maximal 120,00 € (beide Partner sind Ausländer).

Notwendige Dokumente

  • gültiger Personalausweis / Reisepass
  • Aufenthaltsbescheinung der Meldebehörde (max. 4 Wochen alt)
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (wenn ein Partner noch nie verheiratet bzw. noch nie in einer Lebensgemeinschaft war) (» Hier gehts zum Online-Antrag)
  • Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. Sterbeurkunde des letzten Ehepartners (wenn ein Partner bereits verheiratet war)
  • Nachweis über Auflösung einer vorherigen Lebenspartnerschaft (falls bereits eine eingegangen wurde)

Die offizielle Eintragung der Lebenspartnerschaft ist in dem Standesamt, bei dem auch die Anmeldung erfolgte, vollkommen gebührenfrei. Bei einem anderen Standesamt kostet die Begründung innerhalb der Öffnungszeiten 20,00 €. Die Urkunde zur Lebenspartnerschaft gibt es für 10,00 €, jedes weitere gleichzeitig beantragte Exemplar für 5,00 €.

FAQ – Häufige Fragen zu Eingetragene Lebenspartnerschaft

Mit einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gehen beide Partner eine Lebensgemeinschaft ein. Durch diesen Schritt entstehen gemeinsame Rechte und Pflichten. Ehe und eingetragene Lebenspartnerschaft sind rechtlich weitgehend gleich und es gibt fast keine Unterschiede.
2 Personen (Heteros oder des gleichen Geschlechts) können eine eingetragene Partnerschaft eingehen. Wichtig ist, dass keine aufrechte Ehe bestehen darf. Sollte eine eingeschränkte Geschäftsfähigkeit bestehen, ist die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters notwendig.

4 Responses to “Die Eingetragene Lebenspartnerschaft”

  1. Violet sagt:

    Bilder von frisch getrauten Ehepaaren zu sehen, ist wirklich pure, stell dir vor so verliebt zu sein

  2. Jamie sagt:

    Dass die Gleichtsellung noch nicht völlig erreicht ist, ist schade zu sehen. Jedoch lebe ich nach dem Moto: ein schritt nach vorne ist beser als keiner! Nimm es lässig und stress dich nicht wäre ebenfalls eine Weisheit nach der ich lebe, aber die passt hier nicht so gut 🙂

  3. erin sagt:

    wie schön ihr die wichtigsten sachen zusammengefasst habt

  4. unknownuser02 sagt:

    Es ist wirklich berührend auch solche Artikel zu sehen, die die LGBTQ+ Community unterstützen! Heiraten ist nicht nur eine heterosexuelle Sache

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