Standesamtliche Trauung

Der standesamtlichen Trauung kommt eine ganz besondere Bedeutung zu: Nur unter der Mitwirkung eines Beamten ist eine rechtsgültige Eheschließung überhaupt möglich. Die zwischen 20 und 30 Minuten dauernde Zeremonie wird häufig als rein bürokratischer Akt verstanden, welcher in einem eher sachlichen Rahmen abgehalten wird.

Dabei aber verpflichtet das Personenstandsgesetz zur Einhaltung einer die Ehe in ihrer Bedeutung würdigenden Form – eine binnen wenigen Minuten abgehaltene Trauung ohne persönliche Ansprache ist vor diesem Hintergrund sicher nicht der Regelfall.

Ablauf der standesamtlichen Hochzeit

Jede standesamtliche Hochzeit folgt einem bestimmten Ablauf, der mit der Begrüßung des Brautpaares durch den Standesbeamten beginnt. Sind die Personalien von Vermählten und Trauzeugen geklärt, darf das Trauzimmer betreten werden. Nach einer Ansprache des Standesbeamten kommt es zur Ehekonsensklärung sowie auch – eine beiderseitige Bejahung vorausgesetzt – zum Ringwechsel und dem berühmten Brautkuss. Im Anschluss verliest der Beamte den Ehebucheintrag, welcher sodann von den frisch Vermählten, den Trauzeugen und dem Standesbeamten selbst unterschrieben werden muss. Abschließend wird das Ehepaar mit einer Gratulation verabschiedet.

Anmeldung und Kosten

Notwendige Voraussetzung für die Durchführung der standesamtlichen Trauung ist die rechtzeitige Anmeldung der Eheschließung am Haupt- oder Nebenwohnsitz einer der beiden Partner. Diese kann frühestens ein halbes Jahr vor dem gewünschten Termin erfolgen.

Im Gegensatz zur kirchlichen Trauung ist die standesamtliche Hochzeit nicht kostenlos. Die Höhe der entstehenden Kosten jedoch ist variabel und richtet sich z.B. danach, ob bei der Überprüfung der Eheschließungsfähigkeit ausländisches Recht beachtet werden muss oder ob ein Doppelname geführt werden soll. Grundsätzlich jedoch lässt sich sagen, dass für den Verwaltungsakt zwischen 50 und 170 Euro eingeplant werden sollten. Soll die Hochzeit in speziellen Räumlichkeiten stattfinden, wird dies zusätzlich berechnet.

Einladungen zur Trauung sind mit allen relevanten Informationen wie etwa Datum, Uhrzeit und Adresse zu versehen. Eheringe sind lediglich als Symbol zu verstehen – ob es im Rahmen der Zeremonie auch einen Ringwechsel geben soll, liegt im Ermessen des Brautpaares.