Trauzeugen
Die Benennung eines Trauzeugen ist in der heutigen Zeit nur noch im Rahmen einer katholischen Trauung verpflichtend. Bei einer evangelischen, einer ökumenischen oder einer freien Trauung hingegen kann auf eine Begleitung der Zeremonie durch die Trauzeugen verzichtet werden. Dies gilt gleichermaßen für die standesamtliche Hochzeit. Obwohl dies so ist, möchten viele Paare auf die Nennung eines Trauzeugen nicht verzichten. Sie setzen weiterhin auf die alte Tradition, bauen mit dieser Entscheidung auf die tatsächliche und emotionale Unterstützung durch Personen, die in ihrem Leben eine wichtige Rolle spielen. Welche Aufgaben den jeweiligen Trauzeugen zukommen, ist völlig verschieden und maßgeblich von den Wünschen und Vorstellungen des Brautpaares abhängig. Vor diesem Hintergrund sollte frühzeitig geklärt werden, mit welchen Erwartungen die Benennung des besonderen Begleiters verbunden ist. Denkbar ist beispielsweise eine Hilfestellung bei der Organisation der musikalischen Gestaltung, dem Kauf von Hochzeitsanzug oder Brautkleid oder auch der Anmietung von Hotelzimmern für die von fern angereisten Gäste – oftmals aber möchten die Verlobten gerade diese Dinge selbst in die Hand nehmen.
Bevor der Bund fürs Leben geschlossen wird, findet in vielen Fällen eine Verabschiedung der einzelnen Partner vom Junggesellendasein statt. Ob es sich dabei um einen klassischen Junggesellenabschied handelt, welcher getrennt vom anderen Geschlecht gefeiert wird, oder vielmehr um einen gemeinsamen Polterabend, hängt vom Geschmack des Brautpaares ab. Für die Trauzeugen stellt die Planung und Organisation dieses Abschieds einen Höhepunkt ihrer Begleitung dar. Einen anderen Höhepunkt bilden standesamtliche und gegebenenfalls kirchliche Hochzeit. Während dem Trauzeugen traditionell die Aufgabe zukommt, die Eheringe zu verwahren und im richtigen Moment zu überreichen, richtet die Trauzeugin das Kleid der Braut und hält während der Zeremonie den Brautstrauß.
Formalitäten
Als Trauzeuge benannt werden darf nur, wer bereits volljährig ist. Ob dieser der gleichen Konfession wie das Brautpaar angehören muss, wird unterschiedlich gehandhabt und sollte vorher unbedingt bei der jeweiligen Kirche in Erfahrung gebracht werden. Bitte beachten: Soll die Trauung in Österreich oder der Schweiz stattfinden, ist die Nennung zweier Trauzeugen Pflicht!
