Rechtliche Hintergründe bei einer Verlobung


Zuletzt aktualisiert am 21. März 2021 von Hochzeit.com

Verlobung und Gesetz

Bereits mit der Verlobung kommen die ersten rechtlichen Veränderungen auf die beiden Partner zu. Da Verlobte laut Gesetz den Status von Angehörigen haben, besitzen sie vor Gericht ein Zeugnisverweigerungsrecht, das ihnen in jedem Zivil- und Strafprozess zusteht. Deshalb kann es sein, dass der Richter einige Fragen zur Verlobung stellt, sollte ein Partner vor Gericht angeklagt sein. Nur so kann einem Missbrauch vorgebeugt werden. Aus diesem Recht entwickelt sich umgekehrt auch eine Pflicht – die sogenannte Garantenpflicht: Verlobte müssen eine ihnen bekannte, zukünftige Straftat des Anderen verhindern, da sie sich sonst selbst straffällig machen.

Haftung und Finanzierung

In Fragen der Haftung und gemeinsamen Finanzierung ergeben sich für Verlobte die gleichen Rechte und Pflichten wie für Eheleute. Sie müssen nicht für ihren jeweiligen Partner haften, es sei denn, sie haben Verträge zusammen unterschrieben bzw. sind gemeinsame Schuldner oder Kontoinhaber. Ein Ehevertrag, der die gemeinschaftlichen Finanzfragen rechtlich regelt, kann bereits mit der Verlobung abgeschlossen werden; allerdings wird dessen Bestand erst mit der Eheschließung in Kraft gesetzt.

Testament und Erbschaft

Für ein gemeinschaftliches Testament gilt Folgendes: Erst mit der Hochzeit darf ein solches beim Notar aufgesetzt werden. Vorher kann man die Ansprüche lediglich in einem sogenannten Erbvertrag festhalten, der aber auch bei einer Lösung der Verlobung weiterhin Bestand hat. Sollte ein Partner vor der Hochzeit sterben, gilt der Verlobte steuerrechtlich nicht als Angehöriger und muss demnach höhere Erbschaftssteuern aufbringen.

Auflösung der Verlobung

Sollte es zur Beendigung der Verlobung kommen, besteht kein Rechtsanspruch auf das Einlösen des Eheversprechens. Jedoch können die einstigen, dem Partner gemachten Geschenke wieder zurückgefordert werden. Gleiches gilt für andere finanzielle Auslagen wie die Ringe, das Brautkleid oder Kosten für die Feier. Es entsteht auch eine Ersatzpflicht für Schäden, die durch gemeinsam angemietete oder gar gekaufte Wohnungen entstehen. Ebenso besteht ein Schadensersatzanspruch, wenn ein Partner seinen Arbeitsplatz gekündigt hat, weil es die Familienplanung so vorgesehen hatte.

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