Steuern sparen als Ehepaar: Ehegattensplitting selbstständig


Zuletzt aktualisiert am 7. Juni 2021 von Hochzeit.com

Auch wenn die Ehe hauptsächlich ein Zeichen der Liebe zweier Menschen ist, spielen die finanziellen Auswirkungen der Hochzeit eine immer wichtigere Rolle. Die Wahl der Steuerklassen macht es Ehepartnern möglich, ein höheres Nettoeinkommen zu erzielen. Auch für Freiberufler und Selbstständige entstehen individuelle Vorteile.

Steuern sparen durchs Heiraten

So wirkt sich die Ehe auf die Steuern aus

Grundsätzlich ist es Ehepartnern möglich, in eine andere Steuerklasse zu wechseln und daraus finanzielle Vorteile zu ziehen. Beim sogenannten Ehegattensplitting können die Partner zwischen der Kombination III/V und der Kombination IV/IV wählen. Entscheiden sich beide Partner für Klasse IV, zahlen sie den mittleren Steuersatz. Gibt es einen Hauptverdiener, lohnt es sich für diesen, sich für Steuerklasse III zu entscheiden und somit einen höheren Nettoverdienst zu erhalten.

Dies ist besonders für Lohnfortzahlungen – bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder in Elternzeit – wichtig, da diese Beiträge basierend auf dem Nettogehalt berechnet werden. Derjenige Partner, der durch die III/V Kombination in Klasse V eingestuft wird, muss jedoch höhere Abgaben zahlen. Um Ungerechtigkeiten zu umgehen, wurde daher das Faktorverfahren eingeführt, welches durch das Berechnen eines individuellen Faktors für beide Partner zu einem höheren Nettoeinkommen führt.

  • Tipp: Wer sich nicht direkt an einen Steuerberater werden möchte, kann mit aktueller und umfangreicher Software die bestmögliche Lösung berechnen und verschiedene Fälle vergleichen.

Selbstständig in der Ehe: Was ist zu beachten?

Generell zahlen Selbstständige keine Lohnsteuer, sondern Einkommenssteuer. Diese wird auf Basis der Gesamteinkünfte berechnet und ist im Voraus zu zahlen. Im Zuge der Einkommenssteuererklärung werden zu viel gezahlte Beiträge schließlich jährlich zurückerstattet. Daraus resultieren für Selbstständige im Endeffekt dieselben Vorteile wie für Angestellte, auch wenn es für sie keine „eigene“ Lohnsteuerklasse gibt. Besonders günstig ist es, wenn der angestellte Partner die Steuerklasse III wählt und somit ein höheres Nettogehalt erhält.

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Lohnt sich eine getrennte Veranlagung für Selbstständige?

Ist einer der Ehepartner selbstständig, lohnt es sich, über eine getrennte Veranlagung nachzudenken. Das bedeutet, dass die Partner die Steuern betreffend auch nach der Hochzeit wie „Singles“ weitergeführt werden. In diesem Fall müssen beide Partner eine eigene Steuererklärung erstellen. Für den selbstständigen Partner kann diese Lösung sinnvoll sein, da er so den erweiterten Sonderausgabenabzug erhält.

Gemeinsame Veranlagung

  • möglich für verheiratete Paare gemäß § 26b EStG
  • Einkünfte der Ehepartner werden getrennt ermittelt
  • Versteuerung der Einkünfte erfolgt gemeinsam
  • sinnvoll bei unterschiedlich hohen Einkommen

Sind selbstständiger und angestellter Partner gemeinsam veranlagt, könnten die Sonderausgabenabzüge des selbstständigen Partners durch die Zahlungen des Arbeitgebers an den Angestellten im Bereich der Vorsorgeaufwendungen gemindert werden. Andererseits ist es in bestimmten Fällen möglich, Verluste des selbstständigen Unternehmens – und die damit einhergehende niedrigere Steuerlast – mit den Gewinnen des Ehepartners zu verrechnen und so die gemeinsame Steuerlast zu reduzieren.

Steuern sparen mit Verträgen unter Ehepartnern

Führt einer der Ehepartner ein eigenes Unternehmen, kann es sich lohnen, mit dem anderen Partner Verträge in Bereichen der Beschäftigung, Miete oder eines Darlehens abzuschließen. So ist es zum Beispiel möglich, den Partner im eigenen Unternehmen anzustellen und den Lohn bzw. die Lohnkosten als Betriebsausgabe abzusetzen.

 

FAQ – Häufige Fragen zu: Steuern sparen als Ehepaar: Ehegattensplitting selbstständig

Nach einer Hochzeit wird das Ehepaar automatisch in die Steuerklasse IV eingestuft. So entsteht die Steuerklassenkombination von IV/IV. Wer möchte, kann aber auch zu zwei anderen Varianten wechseln, das heißt III/V oder IV-Faktor/IV-Faktor.
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