Kirchliche Hochzeit vor dem Standesamt – was hat sich geändert?


Zuletzt aktualisiert am 30. Mai 2021 von Hochzeit.com

Seit dem 01. Januar 2009 ist eine Neuregelung im Bereich der Eheschließung in Kraft getreten. Auch, wenn es hierüber damals einen vergleichsweise kleinen, medialen „Aufschrei“ gab, hat das Gesetz eine enorme Tragweite. Immerhin erlaubt es Paaren, auch dann kirchlich zu heiraten, wenn sie noch nicht standesamtlich getraut wurden. Zweifelsohne handelt es sich um eine kleine Revolution, mit der jedoch nicht nur Vorteile verbunden sind.

3. Trauung von Protestanten mit konfessionslosen oder nicht christlichen Partnern.

Kirche und Standesamt agieren unabhängig voneinander

Die neue Regelung verleiht der Trauung in der Kirche mehr Gewicht. Beides, sowohl Standesamt als auch kirchliche Institution, stehen nun autonom nebeneinander. Doch die Regelung geht noch weiter. Auch dann, wenn das Paar generell nicht beabsichtigt, sich standesamtlich im Nachhinein trauen zu lassen, stellt dies keinen Hinderungsgrund für die (alleinige) kirchliche Trauung dar. Damit ist eine kirchliche Hochzeit ohne eine staatliche bzw. zivilrechtliche Bindung problemlos möglich.

Genau das war nicht immer so. Im Jahre 1875, also zu Zeiten Bismarcks, wurde die Zivilehe eingeführt. Damals wurden Geistliche, die die kirchliche Hochzeit ohne die vorherige standesamtliche Trauung feierten, bestraft.

Die ausschlaggebenden Paragraphen

Kirchliche Hochzeit vor dem Standesamt – was hat sich geändert?Von der Neuregelung sind die Paragraphen 67 und 67a betroffen. Genau sie waren es, die die vorherige kirchliche Trauung verboten. Während es bei ihrer Einführung zu heftigem Widerstand der Kirchen kam, erregte die Streichung bzw. das neue Gesetz vergleichsweise wenig Aufsehen.

Vor allem die Strafen für die Geistlichen im Falle einer Zuwiderhandlung waren es jedoch, die immer wieder in der Vergangenheit die Gemüter erhitzten. Damals wurde den Betroffenen eine Haftstrafe von bis zu drei Monaten angedroht, danach wurde die Bestrafung auf eine Geldstrafe von 10.000 Reichsmark angehoben. Im Dritten Reich entwickelte sich das Gesetz insofern, als dass bei einer Zuwiderhandlung sogar fünf Jahre Gefängnis drohten. Bis vor Kurzem galt dann die sogenannte „kirchliche Voraustrauung“ als eine Ordnungswidrigkeit, die jedoch nicht sanktioniert wurde.

Ein Blick in die Statistik

Mit Hinblick auf die neuen gesetzlichen Regelungen ist davon auszugehen, dass sich auch die Hochzeitsgepflogenheiten ändern werden. Beispielsweise wurden im Jahre 2006 mehr als 373.000 Ehen über das Standesamt geschlossen, circa 105.000 ließen sich danach nochmals von einem Priester in der Kirche trauen.

Die Folgen

Was sich autonom und unabhängig voneinander anhört, kann jedoch auch Konsequenzen für die betreffenden Paare haben.

Wer sich nun „nur“ kirchlich trauen lässt, lebt in einer Form der Ehe, die vom Staat selbst nicht als eine eheliche Gemeinschaft angesehen wird. Diese Form der Flexibilität kann also durchaus Nachteile mit sich bringen. Doch welche sind das genau?

Auswirkungen zeigen sich hier vor allem mit Hinblick auf die Tatsache, dass in einer „Ehe“, die eben nicht als solche angesehen wird,

  • kein Unterhalt gewährt wird,
  • das Erbrecht nicht in Anspruch genommen werden kann
  • und kein Steuerfreibetrag Geltung findet.
  • Zudem existieren hier für den Staat keine Schutzvorschriften für den Schwächeren (falls die Ehe doch scheitern sollte),
  • und dazu auch kein Gewinnausgleich.
  • Es gibt kein Zeugnisverweigerungsrecht vor Gericht,
  • auch keine Rechte mit Hinblick auf die Totensorge oder im Zusammenhang mit der Transplantation von Organen.

Kurz: Die „nur“ kirchliche Ehe birgt einige Risiken und sollte in jedem Falle eingehend überdacht werden. Wer hier dennoch auf die standesamtliche Trauung verzichten möchte, sollte sich in jedem Falle vorher in juristischer Hinsicht aufklären lassen.

Ein Blick über den Tellerrand – wie ist die Ehe in anderen Ländern geregelt?

Ein Blick über den Tellerrand – wie ist die Ehe in anderen Ländern geregelt?In Deutschland scheint es „normal“, in zwei Institutionen, staatlich und kirchlich, zu heiraten. Weltweit betrachtet handelt es sich hierbei jedoch um ein kleines Phänomen. Während hierzulande sich nicht nur die Institutionen an sich, sondern auch der Ablauf der Zeremonien unterscheidet, handelt man in England anders.

Hier wird die Ehe vor dem Pfarrer geschlossen und ist dann gültig und rechtskräftig, wenn die Voraussetzungen des Parlamentsgesetzes erfüllt wurden.

Trotz aller Romantik muss besonders im Zuge der Eheschließung in Deutschland damit viel Bürokratie abgearbeitet werden. Mit der Abschaffung bzw. der Änderung des Gesetzes ergibt sich mehr Flexibilität, jedoch auch das ein oder andere Risiko. Auch dann, wenn Paare in ihrem Ehepartner die Liebe ihres Lebens sehen, die so wenig mit Staat und Bürokratie zu tun hat, sollte sich ernsthaft gefragt werden, ob es nicht sinnvoller ist, vor allem mit Hinblick auf die gebotenen Vorteile, die Ehe auch standesamtlich beurkunden zu lassen. Immerhin kann der Segen seitens des Staates sicherlich auch nicht schaden, oder?

FAQ – Häufige Fragen zu Kirchliche Hochzeit vor dem Standesamt

Jeder, der den Bund der Ehe eingeht, möchte ein Leben lang mit diesem Partner zusammenbleiben. Nicht nur in guten, sondern auch in schwierigen Tagen. Durch die kirchliche Trauung erhofft sich das Ehepaar, dass Gott auf ihrer Seite ist und sie so bestärkt.

4 Responses to “Kirchliche Hochzeit vor dem Standesamt – was hat sich geändert?”

  1. mitchS sagt:

    wichtig für alle zu Heiratenden finde ich. Ein guter Artikel, der auch eine andere Sichtweise bietet!

  2. Scarlet-R sagt:

    die Nachteile hören sich zum Teils kritisch an… mein Verlobter und ich hatten eigentlich nur geplant vor der Kirche zu heiraten um das ganze nicht zu bürokratisch und kompliziert zu machen wie es beim Standesamt eben ist …

  3. Verena sagt:

    die Änderung hab ich nicht bekommen, aber vielen Dank, dass sie dies aufgegriffen haben

  4. ray sagt:

    da sieht man die gründliche Recherche 🙂

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