Was verändert sich für Sie nach der Hochzeit?


Zuletzt aktualisiert am 14. Juli 2020 von Hochzeit.com

Das ist neu nach der Hochzeit: Veränderungen im Überblick

Eine Eheschließung soll zwei Herzen, die füreinander bestimmt sind, näher zusammenbringen. Paare, die bereits mitten in der Planung Ihrer Hochzeit stecken oder nun endlich frisch vermählt sind, fragen sich oftmals welche Änderungen mit der Hochzeit einhergehen. Diese Frage sollten Sie sich auch sehr detailliert stellen. Denn nach der Eheschließung gilt es, einige Dokumente und Verträge anzupassen sowie wichtige Neuerungen zu beachten.

Diese Änderungen kommen nach der Hochzeit auf Ehepaare zu…

Der Familienname ändert sich

Zunächst ist die wohl auffallendste Veränderung die Namensänderung eines Partners. Wer nach der Hochzeit einen neuen Namen trägt, der sollte so schnell wie möglich alle Dokumente anpassen lassen. Der Personalausweis muss daher unbedingt neu beantragt werden, damit hier der neue Name zu lesen ist. Ebenso müssen Sie Ihre Fahrzeugpapiere ändern lassen. Nur so kann weiterhin sichergestellt werden, dass Ihnen das Fahrzeug wirklich gehört und Sie auch versichert sind. Beim Führerschein hingegen gibt es keine Änderungspflicht. Daher können Sie sich hierbei freiwillig entscheiden, ob dieses Dokument auch den neuen Namen tragen soll. Weiterhin gilt es alle laufenden Verträge unter die Lupe zu nehmen. Wo kann der Nachname noch angepasst werden, um in Zukunft für Klarheit zu sorgen?

Sollten Sie in einem Angestelltenverhältnis beschäftigt sein und Ihrem Arbeitgeber noch nicht von der Hochzeit berichtet haben, gilt es dies nachzuholen. Denn der Arbeitgeber benötigt alle Daten, die zur Gehaltsabrechnung wichtig sind. Hierbei ändert sich oftmals Ihr Nachname ebenso wie die Steuerklasse, der Sie zugehören. Anderweitig ändert sich für Sie kaum etwas in Ihrem Job.

Natürlich kann auch ein Mann den Namen der Frau nach Eheschließung übernehmen. Womit Mann rechnen muss, wenn er den Nachnamen der Ehefrau übernimmt, wird in folgendem Podcast schön erläutert.

Gibt es Änderungen des Versicherungsbedarfs nach der Eheschließung?

Wenn Paare sich endlich das Ja-Wort geben, fällt eine immense Last von Ihnen. Der Stress der letzten Monate, die voller Hochzeitsplanung, Unsicherheiten und Stress waren, können endlich in einer wundervollen Erinnerung voller Liebe verarbeitet werden. Doch nach der Heirat sollten Sie nicht vollkommen vergessen, dass sich mit Ihrem neuen Status als Ehepaar auch Änderungen ergeben. So gilt es bei der Versicherung anzufragen, welche Vorteile nun für Sie bestehen. Oftmals erwarten Sie zahlreiche Kombiverträge, sodass Sie nicht nur bares Geld sparen können, sondern auch die Anzahl Ihrer Verträge minimieren.

Im Vergleich zu einem Single, haben Sie als Ehepaar zahlreiche Vorteile, was die Versicherungen angeht. Denn Sie beide können Ihre Versicherungen einfach zusammenlegen und somit hohe Beiträge sparen. Meist bieten die Versicherungsunternehmen gekoppelte Verträge an. Wenn Sie Ihren Partner in den Vertrag mitaufnehmen möchten, fallen für diesen nur sehr geringe Beitragsanteile an.

Im Zuge dieser Anpassungen sollten Sie einen Blick auf Ihre Haftpflichtversicherung werfen. Bringen beide Partner eine eigene Versicherung in die Ehe mit, gilt es die Policen zusammenzulegen. Hierbei sollten Sie nicht nur die Verträge zu einem kombinieren, sondern auch die Deckungssumme der Versicherung anpassen. Denn gewöhnlicherweise geht mit dem Zusammenleben auch ein höherer Wert an Mobiliar, Gegenständen und Wertsachen einher.

Ein weiterer Vorteil, der mit der Eheschließung einhergeht, ist das Aufnehmen des Partners in Ihre Krankenversicherung. Dies ist jedoch nur unter bestimmten Umständen einfach möglich. Fragen Sie hierzu bei Ihrer Versicherung nach.

Die Steuerklasse muss nicht sofort angepasst werden

Bares Geld können Sie bei der Steuer sparen. Den Status Ihrer Steuerklasse können Sie bis zu Ihrer Abgabe der Steuererklärung anpassen. Nach der Hochzeit rutschen die meisten Arbeitnehmer in eine andere Steuerklasse. Der Wechsel von der Steuerklasse 1 zu der Steuerklasse 4 ändert an der Höhe der Steuerpflicht leider nichts. Doch wenn Sie beide einen sehr großen Unterschied zwischen Ihren Einkommen verbuchen, sollten Sie sich für die Steuerklassen drei und fünf entschieden. Hierbei zahlt der eine Partner etwas mehr Steuern, wohingegen beim Mehrverdiener deutlich niedrigere Steuersummen anfallen. So sparen Sie in jedem Jahr bares Geld.

Was geschieht, wenn Sie Hartz IV beziehen?

Wenn sich ein Paar, das Hartz IV bezieht, entschließt zu heiraten, kann dies mit einigen Folgen einhergehen. Denn zunächst einmal ist dieses Geld eine Unterstützung, die auf Ihre Lebensverhältnisse abgestimmt ist. Die Berechnung des ihnen zustehenden Geldes kann sich nach der Eheschließung ändern. Hierbei werden Sie als eine Bedarfsgemeinschaft gerechnet. Durch das Zusammenleben und die Heirat fallen Ihre beiden Einnahmen zusammen und werden daher auf einer neuen Basis auf den Bedarf überprüft. Verdient der Partner beispielsweise genug Geld, um die Kosten für Sie beide zu übernehmen, entfällt die Sozialleistung sofort.

Der Besitz wird durch zwei geteilt?

Ein weit verbreiteter Irrglaube besagt, dass nach der Hochzeit alles Vermögen beiden Personen gehört. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn eben diese Aufteilung in einem Ehevertrag schriftlich festgehalten wird. Sollte dies nicht der Fall sein, gilt: Alles was Sie vor der Ehe erwirtschaftet haben, gehört Ihnen. Dies ist auch im Falle einer Scheidung gültig. Was jedoch während der Ehe erwirtschaftet wird, dies gehört beiden Partnern zu gleichen Teilen. Bei Schulden verhält es sich jedoch anders. Macht ein Ehepartner während der Zeit der Ehe Schulden, gelten diese nur für den anderen Partner, wenn dieser ebenfalls den Darlehensvertrag unterschrieben hat.

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