Namensrecht


Zuletzt aktualisiert am 11. April 2021 von Hochzeit.com

Namensrecht

Neben den Hochzeitsvorbereitungen sollte sich das Brautpaar auch Gedanken über den zukünftigen Familiennamen machen. Diese Entscheidung sollte gut überlegt sein, denn den gewählten Nachnamen trägt man dann sein ganzes Leben. In früheren Zeiten musste die Frau den Familiennamen des Mannes übernehmen. Heutzutage haben die Brautleute jedoch so viele Möglichkeiten, dass es schwer werden kann, sich zu entscheiden.

Zulässige Varianten der Namenswahl nach der Trauung

  • Auch heute noch wird sich größtenteils für die traditionelle Variante der Namenswahl entschieden. In diesem Fall tragen die gemeinsamen Kinder dann auch diesen Namen. Beispiel: Nach der Hochzeit übernimmt Frau Fischer den Nachnamen ihres Mannes Weber. Auch die Kinder tragen dann den Familiennamen Weber.
Vor der HochzeitNach der Hochzeit
Frau Fischer und Herr WeberFrau und Herr Weber (Kind: Weber)
  • Die Brautleute können sich auch dazu entscheiden, den Familiennamen der Frau weiterzuführen. Die gemeinsamen Kinder erhalten dann auch diesen Nachnamen. Beispiel: Der Mann heißt nach der Hochzeit Fischer. Die Kinder des Paars tragen dann ebenso den Nachnamen Fischer.
Vor der HochzeitNach der Hochzeit
Frau Fischer und Herr WeberFrau und Herr Fischer (Kind: Fischer)
  • Eine weitere Möglichkeit, die sich dem Brautpaar bietet, ist ein Doppelname, der allerdings nur von dem Mann oder der Frau getragen wird. Die Reihenfolge ist dabei egal. Der andere Partner behält seinen Namen, den dann auch die Kinder tragen werden. Beispiel: Der Mann heißt weiterhin Weber. Die Frau kann zwischen Fischer-Weber und Weber-Fischer wählen. Die gemeinsamen Kinder tragen dann den Familiennamen Weber.
Vor der HochzeitNach der Hochzeit
Frau Fischer und Herr WeberFrau Fischer-Weber und Herr Weber (Kind: Weber)
Frau Fischer und Herr WeberFrau Fischer und Herr Weber-Fischer (Kind: Fischer)
  • Können sich die Brautleute nicht entscheiden, so besteht für sie die Möglichkeit, ihren Familiennamen weiterzutragen. Wird ein gemeinsames Kind geboren, müssen sich die Eltern jedoch für einen Familiennamen entscheiden. Alle weiteren Kinder müssen dann auch diesen Namen tragen. Innerhalb der ersten fünf Ehejahre steht es dem Paar auch offen, sich noch für einen Nachnamen zu entscheiden.
Vor der HochzeitNach der Hochzeit
Frau Fischer und Herr WeberFrau Fischer und Herr Weber (Kind: Weber)
Frau Fischer und Herr WeberFrau Fischer und Herr Weber (Kind: Fischer)
  • Hat einer der Partner schon einen Doppelnamen, kann er diesen auch behalten. Jedoch darf dieser nicht zum gemeinsamen Familiennamen erklärt werden.
Vor der HochzeitNach der Hochzeit
Frau Fischer-Müller und Herr WeberFrau Fischer-Müller und Herr Weber (Kind: Weber )
  • Heiratet einer der Partner zum zweiten Mal, so kann er seinen Nachnamen weiterführen. Ist dieser jedoch nicht der Geburtsname, so darf der neue Partner diesen weder übernehmen, noch kann er als Familienname festgelegt werden.
Vor der Hochzeit (Nicht Geburtsname)
Nach der Hochzeit
Frau Müller und Herr WeberFrau Müller und Herr Weber (Kind: Weber)
Frau Müller und Herr WeberFrau und Herr Weber (Kind: Weber)
  • Möglicherweise hat das Paar den gleichen Nachnamen. In diesem Fall ist es unmöglich, daraus einen Doppelnamen für einen der beiden Partner festzulegen.
Vor der HochzeitNach der Hochzeit
Frau Weber und Herr WeberFrau und Herr Weber (Kind: Weber)

Bestehen weiterhin Unklarheiten zum Namensrecht, so können Sie sich im zuständigen Standesamt beraten lassen. Doch vergessen Sie nicht, die Wahl rechtzeitig beim Standesamt schriftlich anzugeben – egal, für welche Variante Sie sich entscheiden.

Schreibe einen Kommentar

nach oben ↑