Schwanger heiraten Vorteile: finanzielle Vorteile der Ehe während der Schwangerschaft
Zuletzt aktualisiert am 22. Mai 2021 von Hochzeit.com
Das Ergebnis auf dem Schwangerschaftstest ist positiv: „Wir bekommen ein Kind!“ – Und nun stellt sich vielen Paaren die Frage: „Heiraten, oder nicht?“ Eine Hochzeit in der Schwangerschaft bringt einige gravierende rechtliche und finanzielle Veränderungen mit sich. Abgesehen davon, dass die Ehe einen besonderen Schutz durch das Grundgesetz genießt, haben Ehepaare in finanzieller Hinsicht einige Vorteile gegenüber unverheirateten Paaren. In diesem Artikel erklären wir die Vorteile, wenn Sie schwanger heiraten.
Schwanger heiraten Vorteile: Wenn es um das Sorgerecht geht…
Sind oft starke Nerven und ein großer Geldbeutel gefragt denn: Das Sorgerecht geht – soweit nicht von beiden Elternteilen beim Standesamt, Jugendamt oder vor einem Notar erklärt – automatisch auf die Kindesmutter über. Bei Ehepartnern hingegen wird das Sorgerecht zu gleichen Teilen auf beide Elternteile übertragen. Sollte es zur Scheidung kommen, bleibt das Sorgerecht bei Vater und Mutter, es sei denn, ein Elternteil wirkt per Gerichtsbeschluss dagegen.
Freibeträge – höhere Freibeträge durch Eheschließung?
Hier haben Ehepaare einen klaren Vorteil. Schenkungen zwischen Ehepartnern genießen einen Steuerfreibetrag von bis zu 500.000 EUR. Im Vergleich zu den unverheirateten Paaren, denen lediglich ein Steuerfreibetrag bei Schenkungen bis zu 20.000 EUR zugeschrieben wird ist der Unterschied hier doch schon sehr groß. Die gleichen Freibeträge gelten im Übrigen auch bei der Erbschaftssteuer. Mal ganz davon abgesehen, dass eine Erbfolge für nicht verheiratete Paare im Erbrecht nicht einmal verankert ist.
Steuern sparen durch Hochzeit? Mythos oder Wahrheit?
Einen steuerlichen Vorteil haben Ehegatten gegenüber unverheirateten Paaren: Sie können ihre Steuerklassen wählen und somit ihr Budget optimieren. Wenn beide Partner ungefähr gleiche Einkünfte mit Ihrer Arbeit erwirtschaften, macht es steuerlich kaum einen Unterschied, ob sie der Steuerklasse I (Singles) oder der Steuerklasse IV (gleich verdienende Eheleute) angehören. Die Steuerabgaben in beiden Steuerklassen sind recht hoch und eine Heirat aus diesem Grunde alleine lohnt sich nicht.
Anders hingegen ist es, wenn einer der beiden Ehegatten ein weitaus höheres Einkommen erzielt. Hier wäre ein Ehegattensplitting durchaus Vorteilhaft. Beim Ehegattensplitting werden die Einnahmen beider Eheleute zusammengerechnet und halbiert (gesplittet). Die Einkommenssteuer wird über den gesplitteten Betrag ermittelt und verdoppelt. Das Ergebnis bildet die Einkommenssteuer, die das Ehepaar gemeinsam zahlen muss.
Elterngeld – Erhöhung durch Eheschließung?
Das Elterngeld ist eine Leistung des Staates, die Eltern nach der Geburt ihres Kindes beantragen können. Es beträgt meist 65 % des vor der Geburt erzielten Nettoeinkommens von dem Elternteil, der nach der Geburt zu Hause bleibt und Elterngeld beziehen möchte. Wenn zum Beispiel die Kindesmutter diejenige ist, die nach der Geburt zu Hause bleibt, wird auch ihr letztes Nettogehalt als Berechnungsgrundlage für das Elterngeld zugrunde gelegt. Die Berechnung des Elterngeldes kann je nach Lebenssituation variieren. Ausführliche Tipps und den passenden Elterngeldantrag finden Sie unter: https://www.elternzeit.de/elterngeld/elterngeldantrag/
Auch hier können verheiratete Paare und Eltern mit Wahl der „richtigen“ Steuerklasse ein deutliches Plus in der Familienkasse erzielen. Ihnen steht der Steuerklassenwechsel frei, der besonders dann Sinn ergibt, wenn der Ehepartner mit dem geringeren Einkommen vor der Geburt des Kindes in die Steuerklasse III wechselt und der mit dem höheren Einkommen (in die eher ungünstigere) Steuerklasse V.
In diesem Falle haben die Familien dann zwar ein geringeres Familieneinkommen dafür aber ein höheres Elterngeld. Und das kann sich lohnen. Das Elterngeld kann in der Jahressumme durchaus mal um einige Tausend Euro höher ausfallen als vor dem Wechsel. Außerdem besteht die Möglichkeit, das Steuerdefizit aus Steuerklasse V bei der Einkommenssteuererklärung am Jahresende wieder erstattet zu bekommen. Das wäre bei einem geringer ausfallenden Elterngeld wegen nicht erfolgten Steuerklassenwechsel nicht der Fall.
Wichtig! Das Finanzamt schenkt auch Ehepaaren nicht einfach ein höheres Elterngeld! Beim Steuerklassenwechsel ist es wichtig, den Antrag beim zuständigen Finanzamt 7 Monate vor dem Kalendermonat, in dem der sechswöchige Mutterschutz vor der Geburt des Kindes beginnt, zu stellen.
Für Beamtinnen gelten länderabhängige Elternzeit-Regelungen. Die Normen der Länder zur Elternzeit finden Sie hier.
Fazit: Eine Ehe ist nicht nur ein romantisches Liebesversprechen und eine rechtlich geschützte Basis für eine junge Familie, sie kann die Familienkasse auch durchaus aufbessern und einige Taler extra einbringen. Mit der richtigen Planung und der rechtzeitigen Beantragung von Elterngeld kann das Familienglück abgerundet werden.