Sonderurlaub bei Hochzeit
Zuletzt aktualisiert am 21. Juni 2020 von Hochzeit.com
Habe ich Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub für die Hochzeit? Ist es richtig, dass Arbeitnehmer einen Anspruch auf Sonderurlaub haben, wenn es sich um ihre eigene Hochzeit handelt? Ist dieser Sonderurlaub bezahlt oder unbezahlt?
Ja, es gibt einen Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub, der sich aus § 616 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ergibt. Allerdings umfasst dieser nur die Zeit, die der Arbeitnehmer aufgrund standesamtlicher und kirchlicher Trauung verhindert ist. Für eine anschließende Hochzeitsfeier muss also Urlaub genommen werden. Nicht selten gewähren Unternehmen ihren Arbeitnehmern aber einen kompletten Urlaubstag für Trauung und Hochzeitsfeier.
Danach haben Mitarbeiter einen Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub, wenn folgende Punkte zutreffen:
a) Persönliche Gründe
und b) ohne sein Verschulden
und c) eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit
Dies trifft für Trauungen zu.